Zusatzbedingungen „Ausschreibungspartner“
B2B-Modul als Ergänzung zu den Partner-AGB · Stand: 01.09.2026
§ 1 Anwendungsbereich und Rang
(1) Diese Zusatzbedingungen gelten für die Nutzung des Fixspot-Moduls zur Bearbeitung und Übermittlung von Ausschreibungsangeboten. Das Modul steht ausschließlich Unternehmern zur Verfügung.
(2) Sie ergänzen die Partner-AGB. Bei Widersprüchen gehen diese Zusatzbedingungen für das Ausschreibungsmodul vor.
(3) Vergabestelle, Auftraggeber und sonstige Dritte werden nicht Vertragspartner von Fixspot.
§ 2 Leistungsumfang und Grenzen
(1) Fixspot stellt technische Assistenzfunktionen zur Erfassung, Strukturierung, Berechnung, Vollständigkeitsprüfung gegen ausdrücklich bezeichnete Pflichtlisten, Dokumenterstellung, Freigabe und Übermittlung bereit.
(2) Fixspot erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, nimmt keine rechtliche Einzelfallprüfung vor und entscheidet nicht über Teilnahme, Eignung, Preis, Zuschläge, Mengen, Stunden, Nachunternehmer oder Angebotsinhalt.
(3) Automatisierte Hinweise sind Arbeitshilfen. Der Partner prüft Ausschreibungsunterlagen, Fristen, Formvorgaben, Kalkulation und Angebot vollständig selbst und zieht bei rechtlichen Zweifeln fachkundige Beratung hinzu.
(4) Funktionen, die eine rechtliche Bewertung, Rüge-/Beanstandungssprache, Gewinnerprognose oder Preisempfehlung erzeugen würden, sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.
§ 3 Tarife und Vergütung
| Tarif | Abo netto | Erfolgsprovision |
|---|---|---|
| Starter | 0,00 EUR/Monat | 3 % |
| Ausschreibungspartner Pro | 149,00 EUR/Monat | 2 % |
(1) Das Pro-Abonnement läuft monatlich und kann zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Die Erfolgsprovision entsteht mit einem wirksamen Zuschlag an den Partner. Bemessungsgrundlage ist der vollständige Netto-Auftragswert des Zuschlags einschließlich aller darin enthaltenen Material-, Arbeits-, Fahrt-, Maschinen-, Zuschlags- und sonstigen Leistungsanteile. Umsatzsteuer und erst nach dem Zuschlag gesondert vereinbarte Nachträge werden nicht einbezogen. Ändert oder berichtigt die Vergabestelle den Zuschlagswert vor Vertragsschluss verbindlich, ist der endgültige wirksame Netto-Zuschlagswert maßgeblich.
(3) Berechnungsbeispiel: Beträgt der Netto-Auftragswert des Zuschlags einschließlich Material 100.000,00 EUR, beträgt die Erfolgsprovision im Starter-Tarif 3.000,00 EUR und im Pro-Tarif 2.000,00 EUR, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf die Fixspot-Leistung.
(4) Maßgeblich bleibt der Tarif, der bei der ersten verbindlichen Teilnahme des Partners an der jeweiligen Ausschreibung aktiv war.
(5) Wird der Zuschlag später endgültig aufgehoben oder kommt der Auftrag ohne Verantwortlichkeit des Partners endgültig nicht zustande, wird eine bereits abgerechnete Erfolgsprovision gutgeschrieben. Beruht das Scheitern auf einer vom Partner zu vertretenden Pflichtverletzung oder seinem Rückzug, bleibt die Provision geschuldet.
(6) Fixspot rechnet Abonnement und Erfolgsprovision monatlich durch eigene Rechnung an den Partner ab. Die Rechnung ist 14 Tage nach Zugang fällig. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(7) Der Partner informiert Fixspot unverzüglich über Zuschlag, Auftragswert, Aufhebung oder endgültiges Nichtzustandekommen und stellt geeignete Nachweise bereit. Umgehungen, insbesondere außerhalb der Plattform bewirkte Zuschläge auf ein über Fixspot bearbeitetes Angebot, lassen die Provisionspflicht unberührt.
§ 4 Fristen und Übernahmebestätigung
(1) Der Partner bleibt für die Ermittlung und Überwachung aller von Vergabestelle oder Plattform gesetzten Fristen verantwortlich.
(2) Fixspot zeigt für eine gewünschte Botenübermittlung eine vor der offiziellen Frist liegende verbindliche Annahmeschlusszeit an. Bis dahin müssen alle Inhalte, Nachweise und Freigaben vollständig vorliegen.
(3) Erst mit ausdrücklicher Übernahmebestätigung durch Fixspot entsteht die Pflicht, den final freigegebenen Stand ordnungsgemäß zu übermitteln. Ohne Übernahmebestätigung verbleibt es beim Assistenzmodus; der Partner lädt das Angebot selbst hoch.
(4) Ändern sich offizielle Fristen oder technische Zugänge, informiert der Partner Fixspot unverzüglich.
§ 5 Botenauftrag und Finalfreigabe
(1) Der Partner gibt das Angebot selbst ab. Fixspot handelt ausschließlich als technischer Erklärungsbote ohne Vertretungs-, Entscheidungs- oder Änderungsspielraum.
(2) Vor Übermittlung erhält der Partner ein kanonisches Manifest mit Dokumentliste, Prüfsummen/Hash, Preis- und Summenangaben, Empfänger, Verfahren, Übermittlungsweg und Frist. Eine vertretungsberechtigte, namentlich protokollierte Person erteilt den Botenauftrag und die Finalfreigabe.
(3) Jede inhaltliche oder technische Änderung am freigegebenen Stand macht eine erneute Finalfreigabe erforderlich. Fixspot übermittelt ausschließlich den unveränderten, freigegebenen Stand.
(4) Soweit eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt ist, signiert der Partner selbst über den eingebundenen Signaturdienst. Fixspot erzeugt keine Signatur im Namen des Partners.
(5) Die Übermittlung ist erst mit dem im System abgelegten Übermittlungsnachweis abgeschlossen. Der Partner prüft den Nachweis unverzüglich und meldet Unstimmigkeiten sofort.
§ 6 Pflichten des Partners
(1) Der Partner stellt richtige und vollständige Stamm-, Eignungs-, Kalkulations- und Angebotsdaten bereit. Er legt insbesondere sämtliche Preise, Zuschläge, Mengen und Stunden selbst fest.
(2) Er prüft alle Unterlagen und Warnungen, die Vergabeplattform, die Teilnahmebedingungen, Form- und Signaturvorgaben sowie erkennbare Risiken. Angezeigte Vertragsstrafen, Sicherheiten und ähnliche Risiken bestätigt er in Euro-Beträgen im Audit-Log.
(3) Der Partner verwendet keine Zugangsdaten entgegen den Bedingungen einer Vergabeplattform und erteilt Fixspot keine unzulässigen Portalvollmachten.
(4) Er stellt sicher, dass seine eingesetzten Mitarbeiter und Gäste berechtigt, geschult und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 7 KI-gestützte Funktionen
(1) KI-gestützte Funktionen können Inhalte extrahieren, strukturieren und gegen ausdrücklich vorgegebene Listen prüfen. Ergebnisse können fehlerhaft oder unvollständig sein und sind vor Verwendung durch eine fachkundige Person zu kontrollieren.
(2) Als erhöhte Prüfbedürftigkeit gekennzeichnete Ausgaben enthalten keine automatisierte rechtliche Bewertung. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen muss der Partner externe Beratung einholen.
(3) Fixspot setzt die KI nicht zur autonomen Festlegung von Preisen, Zuschlägen, Mengen oder Stunden und nicht zur automatisierten Zuschlags- oder Eignungsentscheidung ein.
§ 8 Vertraulichkeit und Daten
(1) Ausschreibungs-, Einkaufs-, Kalkulations-, Margen- und Urkalkulationsdaten sind vertraulich und dürfen nur verfahrensbezogen sowie nach dem Need-to-know-Prinzip zugänglich gemacht werden.
(2) Der Partner gewährleistet die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter und erfüllt gegebenenfalls eigene Informationspflichten.
(3) Einzelheiten zu Empfängern, KI-, Signatur- und Übermittlungsdiensten, Speicherfristen und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung. Erforderliche Auftragsverarbeitungsverträge müssen vor produktiver Verarbeitung abgeschlossen sein.
§ 9 Haftung für Übermittlung
(1) Für die allgemeine Haftung gilt § 12 der Partner-AGB.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung der nach Übernahmebestätigung bestehenden Pflicht zur unveränderten und fristgerechten Übermittlung haftet Fixspot nur für den vertragstypischen, bei Auftragserteilung vorhersehbaren Vermögensschaden. Die Haftung ist je Schadensereignis auf die für diese Tätigkeit bestätigte Versicherungssumme der Vermögensschaden-/E&O-Versicherung begrenzt; die jeweils bestätigte Summe wird vor Aktivierung des Botenservice im Modul ausgewiesen.
(3) Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantie, Arglist, zwingender Produkthaftung oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Fixspot haftet nicht für Fehler in vom Partner freigegebenen Inhalten, unrichtige Partnerdaten, fehlende Eignungsnachweise, verspätete Bereitstellung vor Annahmeschluss, Änderungen der Vergabestelle oder Ausfälle fremder Vergabeplattformen, soweit Fixspot diese nicht zu vertreten hat.
(5) Die Botenfunktion wird erst aktiviert, wenn der Versicherer die Tätigkeit und Versicherungssumme schriftlich bestätigt hat.
§ 10 Laufzeit und Ende
(1) Die Modulvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Der Pro-Tarif ist monatlich kündbar. Laufende Ausschreibungen können bis zum Abschluss im bei Teilnahme geltenden Tarif bearbeitet werden.
(2) Bei Vertragsende wird ein Datenexport bereitgestellt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Beweissicherung und Rechte Dritter bleiben unberührt.
