§ 1 Geltungsbereich und Rollen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform fixspot.de durch Verbraucher und Unternehmer („Kunden“) sowie für den hierüber geschlossenen Vermittlungsvertrag mit der Fixspot GmbH, Agnes-Bernauer-Str. 19, 80687 München („Fixspot“). Verbraucher ist, wer überwiegend zu Zwecken handelt, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Fixspot betreibt einen digitalen Marktplatz zur Vermittlung von Handwerksleistungen. Fixspot erbringt nicht selbst die gebuchte Handwerksleistung und wird nicht Vertragspartner des Werk- oder Dienstleistungsvertrags. Dieser Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem in der Buchung benannten Partnerbetrieb („Partner“) zustande.
(3) Bei einer Buchung entstehen damit zwei rechtlich getrennte Vertragsverhältnisse: der Plattform-/Vermittlungsvertrag zwischen Kunde und Fixspot sowie der Handwerksvertrag zwischen Kunde und Partner. Für die Handwerksleistung, ihre Ausführung, Mängel und Gewährleistung ist der Partner verantwortlich.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Fixspot ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Nutzerkonto
(1) Der Kunde muss die im Buchungsprozess abgefragten Angaben vollständig und richtig machen und Änderungen unverzüglich aktualisieren.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert Fixspot unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.
(3) Fixspot darf Konten bei objektivem Sicherheitsverdacht vorübergehend sperren. Vor einer dauerhaften Sperre wird der Kunde grundsätzlich informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit nicht zwingende Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
(4) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
§ 3 Angebote, Preise und Vertragsschluss
(1) Die auf der Plattform angezeigte Leistung, der Preis, der Partner und ein als verfügbar ausgewiesener Termin bilden das für die Buchung maßgebliche Angebot des Partners, sofern im Buchungsdialog nicht ausdrücklich eine gesonderte Bestätigung des Partners vorbehalten wird. Fixspot übermittelt diese Angaben technisch.
(2) Vor Abgabe der Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenfassung mit Leistung, Partner, Termin, Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und gegebenenfalls zusätzlichen Kosten. Eingabefehler können bis zum Absenden über die vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen korrigiert werden.
(3) Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Buchung ab. Bei sofort buchbaren Terminen werden der Handwerksvertrag mit dem Partner und der Vermittlungsvertrag mit Fixspot mit Zugang der Buchungsbestätigung geschlossen. Ist eine Partnerbestätigung ausdrücklich vorbehalten, kommt der Handwerksvertrag erst mit dieser Bestätigung zustande.
(4) Die bloße Hinterlegung oder Autorisierung eines Zahlungsmittels ist noch keine Zahlung. Zeitpunkt und Art der Belastung richten sich nach § 4.
(5) Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Vergütung, Zahlung und Rechnung
(1) Alle gegenüber Verbrauchern angezeigten Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusatzleistungen oder Material werden nur nach Maßgabe von § 6 berechnet.
(2) Der Partner ist leistender Unternehmer, Rechnungsaussteller und Gläubiger der Vergütung. Fixspot erstellt und übermittelt die Kundenrechnung ausschließlich als vom Partner beauftragter Dritter in dessen Namen und für dessen Rechnung. Die Rechnung weist den Partner eindeutig als leistenden Unternehmer aus. Fixspot wird dadurch weder Leistungserbringer noch Gläubiger der Handwerkervergütung.
(3) Die Rechnungserstellung durch Fixspot ist kein Gutschriftverfahren. Insbesondere rechnet nicht der Kunde als Leistungsempfänger über die Leistung des Partners ab.
(4) Soweit ein Zahlungsmittel hinterlegt wird, wird der fällige Betrag nach vertragsgemäßer Leistung über den eingebundenen Zahlungsdienst abgerechnet. Die Zahlung erfolgt wirtschaftlich zugunsten des Partners; Plattformprovisionen und Zahlungsentgelte werden entsprechend dem ausgewiesenen Zahlungsmodell abgerechnet. Eine Vorautorisierung oder abweichende Fälligkeit wird vor der Bestellung deutlich angezeigt.
(5) Einwendungen gegen Inhalt, Höhe oder steuerliche Angaben der Handwerkerrechnung sowie gegen die Handwerksleistung sind gegenüber dem Partner geltend zu machen. Fixspot kann Erklärungen technisch weiterleiten und Rechnungsberichtigungen nach Weisung des Partners erzeugen, entscheidet aber nicht über werkvertragliche oder steuerliche Ansprüche.
(6) Hinweise zu einer möglichen Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen sind unverbindlich. Begünstigt sind nach den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nur Arbeitskosten; erforderlich sind insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung auf ein dem Leistungserbringer zurechenbares Konto. Die persönliche Berechtigung prüft der Kunde selbst oder mit steuerlicher Beratung.
§ 5 Widerruf und Beginn vor Fristablauf
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wegen der zwei Vertragsverhältnisse werden gesonderte Widerrufsinformationen für die Vermittlungsleistung von Fixspot und für die Handwerksleistung des Partners bereitgestellt.
(2) Verlangt der Kunde, dass eine entgeltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dieses Verlangen ausdrücklich erklären. Im Fall eines Widerrufs kann bei ordnungsgemäßer Belehrung Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein.
(3) Das Widerrufsrecht bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt erst mit vollständiger Leistungserbringung, wenn der Kunde vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
(4) Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Widerrufspaket in Teil G.
§ 6 Zusatzmaterial und Leistungsänderungen
(1) Der Partner darf notwendiges, bei Buchung nicht vorhersehbares Zusatzmaterial bis zu einem Gesamtwert von 100,00 EUR brutto ohne gesonderte Vorabfreigabe verwenden, wenn es für die sachgerechte Ausführung erforderlich ist und Art, Menge und Preis in der Rechnung transparent ausgewiesen werden.
(2) Übersteigt der voraussichtliche Gesamtwert des Zusatzmaterials 100,00 EUR brutto, ist vor Beschaffung oder Einbau eine dokumentierte Zustimmung des Kunden über die Plattform oder in Textform einzuholen. Ohne Zustimmung besteht kein Vergütungsanspruch, soweit nicht eine unaufschiebbare Maßnahme zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich war.
(3) Weitergehende Leistungsänderungen und Nachträge bedürfen einer nachvollziehbaren Vereinbarung zwischen Kunde und Partner.
§ 7 Stornierung, Terminversäumnis und Widerruf
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den folgenden vertraglichen Stornoregeln unberührt.
(2) Eine Stornierung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung kann der Partner 50 % des vereinbarten Leistungspreises verlangen; erfolgt sie weniger als vier Stunden vor dem Termin oder ist der Kunde zum Termin nicht erreichbar, können 100 % des Leistungspreises verlangt werden.
(3) Nicht beschafftes oder nicht verbrauchtes Material wird nicht in die Pauschale einbezogen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft sind anzurechnen.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Partner bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
(5) Kann der Partner den Termin nicht einhalten, informiert er den Kunden unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Qualität, Mängel und Bewertungen
(1) Mängelrechte aus der Handwerksleistung richten sich nach dem Vertrag mit dem Partner und den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde soll dem Partner Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, soweit gesetzlich vorgesehen.
(2) Fixspot prüft Partnerangaben und eingereichte Nachweise risikobasiert und, soweit für die Tätigkeit erforderlich, auf Plausibilität. Eine Garantie für Qualifikation, Verfügbarkeit, Bonität oder mangelfreie Leistung ist damit nicht verbunden.
(3) Bewertungen müssen auf einer eigenen Erfahrung beruhen, sachlich sein und dürfen keine rechtswidrigen Inhalte enthalten. Fixspot darf Bewertungen nach einem transparenten Prüfverfahren sperren oder entfernen.
§ 9 Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Fixspot strebt eine hohe Plattformverfügbarkeit an, schuldet aber keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen außerhalb des beherrschbaren Bereichs können zu Unterbrechungen führen.
(2) Fixspot darf diese AGB für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder funktionaler Änderungen, und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschoben wird. Änderungen wesentlicher Leistungspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung, soweit gesetzlich erforderlich.
(3) Über relevante Änderungen wird auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Für bereits abgeschlossene Handwerksverträge gilt die bei Buchung einbezogene Fassung.
§ 10 Haftung von Fixspot
(1) Fixspot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer übernommenen Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Fixspot auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fixspot.
(4) Fixspot haftet nicht für die handwerkliche Leistung des Partners, ohne dadurch eine eigene Haftung für Auswahl-, Informations- oder Plattformpflichten auszuschließen.
§ 11 Schlussbestimmungen und Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Fixspot ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
