Gastbedingungen für ARGE- und NU-Gäste

Stand: 01.09.2026 · ausschließlich Unternehmer bzw. deren vertretungsberechtigte Beschäftigte

(1) Der Gastzugang wird auf Einladung eines Fixspot-Partners für genau das bezeichnete Ausschreibungsverfahren eingerichtet. Er vermittelt keinen allgemeinen Plattformzugang und keine Teilnahmeberechtigung an anderen Verfahren.

(2) Der Gast bestätigt Identität, Unternehmereigenschaft bzw. Vertretungsberechtigung und macht richtige Angaben. Fixspot darf geeignete Nachweise, insbesondere Register-, Handwerksrollen- oder Vertretungsnachweise, verlangen.

(3) Der Gast erhält nur die für seine Mitwirkung erforderlichen Informationen. Er behandelt sämtliche Ausschreibungs-, Kalkulations-, Preis-, Margen-, Nachunternehmer- und Geschäftsgeheimnisdaten streng vertraulich, schützt Zugangsdaten und gibt Inhalte nicht ohne Berechtigung weiter.

(4) Der Gast darf ausschließlich eigene Beiträge bearbeiten und freigeben. Die Gesamtverantwortung und Finalfreigabe des Angebots verbleiben beim einladenden Partner bzw. dem hierzu bestimmten ARGE-Vertreter.

(5) Der Gast legt eigene Preise, Mengen und Leistungsanteile selbst fest. Fixspot erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und entscheidet nicht über ARGE-, NU-, Vergabe- oder Preisfragen.

(6) Für den Gast fällt keine Erfolgsprovision an. Vergütungen zwischen Gast, Partner, ARGE oder Auftraggeber werden außerhalb von Fixspot eigenverantwortlich vereinbart und abgerechnet.

(7) Der Zugang endet mit Abschluss, Aufhebung oder Entfernung aus dem Verfahren. Gesetzlich erforderliche Nachweise und Audit-Logs dürfen anschließend nach der Datenschutzerklärung gespeichert bleiben.

(8) Fixspot haftet nach den Grundsätzen der Partner-AGB. Für Botenübermittlungen gilt die besondere Regelung der Zusatzbedingungen „Ausschreibungspartner“.

(9) Ein Upgrade zu einem vollständigen Partnerkonto erfordert einen gesonderten Vertrag und die Annahme der dann geltenden Partner-AGB.