Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Fixspot GmbH · Stand: 01.09.2026 · ausschließlich Unternehmer

§ 1 Geltung und Unternehmereigenschaft

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Fixspot und Handwerks- bzw. Dienstleistungsunternehmen („Partner“) über die Nutzung der Fixspot-Plattform. Partner können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

(2) Der Partner bestätigt bei Registrierung seine Unternehmereigenschaft und Vertretungsberechtigung. Fixspot darf geeignete Nachweise verlangen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Fixspot.

§ 2 Plattformleistung und Vertragsrollen

(1) Fixspot stellt technische Funktionen für Profil, Sichtbarkeit, Terminbuchung, Kommunikation und gegebenenfalls Zahlungsanbindung bereit und vermittelt Kundenanfragen.

(2) Der Vertrag über die Handwerksleistung wird unmittelbar zwischen Partner und Kunde geschlossen. Der Partner bestimmt und verantwortet Leistungsinhalt, Preise, Steuern, Ausführung, Rechnungsstellung, Gewährleistung und Kundenkommunikation.

(3) Fixspot wird weder Leistungserbringer noch Gläubiger der Handwerkervergütung. Der Partner beauftragt Fixspot, Kundenrechnungen als Dritter im Namen und für Rechnung des Partners technisch zu erstellen und zu übermitteln. Leistung, Forderung, Umsatz und Rechnung bleiben dem Partner zugeordnet. Ein Gutschriftverfahren wird nicht vereinbart.

(4) Preisvorschläge, Referenzwerte oder Kalkulationshilfen sind unverbindlich. Der Partner legt sämtliche Preise, Zuschläge, Mengen und Stunden eigenverantwortlich fest.

§ 3 Registrierung, Nachweise und Profil

(1) Der Partner hält Stamm-, Kontakt-, Steuer- und Zahlungsdaten aktuell. Er ist für alle unter seinem Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich, soweit er sie zu vertreten hat.

(2) Der Partner lädt die für seine Tätigkeit gesetzlich erforderlichen Nachweise hoch, insbesondere Gewerbe-, Handwerksrollen-, Zulassungs- und Versicherungsnachweise, soweit einschlägig. Fixspot prüft eingereichte Nachweise auf Plausibilität, übernimmt aber keine Garantie für deren Echtheit oder fortdauernde Gültigkeit.

(3) Der Partner darf nur Leistungen anbieten, zu deren Erbringung er rechtlich und fachlich berechtigt ist.

§ 4 Kundenbuchungen und Leistungspflichten

(1) Als verfügbar freigegebene Termine und veröffentlichte Leistungsangebote gelten vorbehaltlich einer im Buchungsdialog bezeichneten Einzelbestätigung als verbindlich. Der Partner hält Verfügbarkeiten und Preise aktuell.

(2) Der Partner erbringt gebuchte Leistungen fachgerecht, termingerecht und unter Beachtung aller anwendbaren gesetzlichen, berufs- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.

(3) Er kommuniziert Verzögerungen, Zusatzbedarf und Änderungen unverzüglich. Zusatzmaterial richtet sich gegenüber Verbrauchern nach der 100-EUR-Brutto-Grenze und dem dokumentierten Freigabeprozess in den Kunden-AGB.

(4) Mängel, Gewährleistung und Reklamationen bearbeitet der Partner unmittelbar und auf eigene Verantwortung.

§ 5 Marktplatz-Tarife und Provision

TarifGrundpreis nettoMarktplatzprovision
Starter0,00 EUR/Monat12 % des Brutto-Rechnungsbetrags inkl. Material
Pro49,00 EUR/Monat8 % des Brutto-Rechnungsbetrags inkl. Material

(1) Für erfolgreich über Fixspot vermittelte und ausgeführte Marktplatzaufträge fällt die im bei der Buchung aktiven Tarif ausgewiesene Provision auf den vollständigen Brutto-Rechnungsbetrag der Kundenrechnung einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sämtlicher berechneter Materialkosten an. Ebenfalls einbezogen sind berechnete Arbeits-, Fahrt-, Maschinen-, Zuschlags- und sonstige Leistungspositionen. Maßgeblich ist der endgültige Brutto-Rechnungsbetrag nach wirksamen Rechnungskorrekturen, Rabatten und Stornierungen. Direktaufträge eigener Kunden, die nicht durch Fixspot vermittelt wurden, sind provisionsfrei.

(2) Berechnungsbeispiel: Beträgt die Kundenrechnung einschließlich Material und Umsatzsteuer 1.000,00 EUR brutto, beträgt der vom Zahlungsstrom einbehaltene Provisions-Gesamtbetrag im Starter-Tarif 120,00 EUR und im Pro-Tarif 80,00 EUR. Soweit die Fixspot-Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Umsatzsteuer in diesem Gesamtbetrag enthalten und wird auf der Fixspot-Abrechnung mit Nettoentgelt und Steuerbetrag gesondert ausgewiesen.

(3) Die konkrete Abrechnungs- und Zahlungsmechanik wird im Tarif- und Zahlungsdialog angezeigt. Fixspot stellt dem Partner getrennt eine eigene Rechnung über Grund-, Vermittlungs- und sonstige Plattformentgelte aus. Kundenrechnungen über Handwerksleistungen werden davon unabhängig im Namen und für Rechnung des Partners erstellt; es handelt sich nicht um Gutschriften von Fixspot.

(4) Der Partner darf die Provisionspflicht nicht durch Verlagerung oder Verschleierung eines über Fixspot angebahnten Auftrags umgehen. Nicht umfasst sind echte Folgeaufträge, die unabhängig von der konkreten Vermittlung entstehen, sofern der Tarifdialog nichts Abweichendes transparent regelt.

(5) Monatliche Grundpreise und sonstige feste Plattformentgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei der prozentualen Marktplatzprovision ist die Umsatzsteuer nach Absatz 2 bereits im errechneten Provisions-Gesamtbetrag enthalten.

§ 6 Stornierung und Ausfall

(1) Für kundenveranlasste Stornierungen gelten die in den Kunden-AGB ausgewiesenen Pauschalen: unter 24 Stunden 50 %, unter vier Stunden oder bei Nichterscheinen 100 % des Leistungspreises, jeweils ohne nicht verbrauchtes Material und unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

(2) Der Partner weist den konkreten Ausfall nachvollziehbar nach. Der Kunde darf einen fehlenden oder geringeren Schaden nachweisen.

(3) Bei partnerveranlasster Absage fallen keine Stornokosten zulasten des Kunden an. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Rechnungen, Steuern und Zahlungen

(1) Der Partner beauftragt Fixspot für die Vertragsdauer, Rechnungen über die von ihm ausgeführten Handwerksleistungen als beauftragter Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung zu erstellen, elektronisch bereitzustellen und zu übermitteln. Fixspot nimmt diesen Auftrag an.

(2) Der Partner bleibt leistender Unternehmer, Rechnungsaussteller, Forderungsinhaber und verantwortlich für die materielle und steuerliche Richtigkeit. Er stellt vollständige und richtige Unternehmens-, Steuer-, Leistungs-, Preis-, Material-, Zahlungs- und Leistungszeitpunktdaten rechtzeitig bereit und prüft die erzeugte Rechnung unverzüglich.

(3) Die Kundenrechnung muss insbesondere den Partner mit vollständigem Namen und Anschrift, dessen Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. einen erforderlichen Steuerhinweis ausweisen. Soweit § 35a EStG betroffen sein kann, werden Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einerseits und Materialkosten andererseits nach den Partnerdaten nachvollziehbar getrennt.

(4) Fixspot führt je Partner einen technisch getrennten, eindeutigen Rechnungsnummernkreis. Der Partner darf daneben nur Nummernkreise verwenden, die Überschneidungen und Mehrfachvergaben ausschließen, und informiert Fixspot über bestehende Nummernkreise und Änderungen.

(5) Berichtigungen, Stornorechnungen und sonstige Korrekturen werden nur auf dokumentierte Weisung oder Bestätigung des Partners erstellt und nehmen eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung Bezug. Der ursprüngliche Beleg und der Prüfpfad bleiben erhalten.

(6) Die Parteien vereinbaren ausdrücklich kein umsatzsteuerliches Gutschriftverfahren. Die Bezeichnung „Gutschrift“ darf nur verwendet werden, wenn für einen anderen Sachverhalt wirksam ein echtes Gutschriftverfahren vereinbart wurde und dessen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

(7) Der Partner gewährleistet Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit, Lesbarkeit und gesetzliche Aufbewahrung seiner Rechnungen. Fixspot stellt die technisch gespeicherten Belege und Protokolle zum Export bereit; dies befreit den Partner nicht von eigenen steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.

(8) Fixspot rechnet eigene Plattformgebühren und Provisionen gegenüber dem Partner mit einer separaten Fixspot-Rechnung ab. Diese ist, soweit nicht anders ausgewiesen, 14 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig.

(9) Der Partner stellt sicher, dass Zahlungsdaten und Ermächtigungen gültig sind und der Zahlungsfluss dem Partner als Leistungserbringer korrekt zugeordnet wird. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt; eine Aufrechnung ist insbesondere mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Daten, Vertraulichkeit und Rechte

(1) Jede Partei wahrt vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen der anderen Partei und nutzt sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(2) Der Partner räumt Fixspot für die Vertragsdauer die zur Darstellung seines Profils und seiner Inhalte erforderlichen einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Er gewährleistet, hierzu berechtigt zu sein.

(3) Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

§ 9 Ranking, Einschränkung und Beschwerde

(1) Wesentliche Parameter des Rankings sind insbesondere räumliche Verfügbarkeit, fachliche Passung, Terminsituation, Profilvollständigkeit, Kundenbewertungen und gegebenenfalls Tarif-/Sichtbarkeitsfunktionen. Bezahlte Hervorhebungen werden als solche kenntlich gemacht.

(2) Fixspot darf Inhalte oder Funktionen bei Rechtsverstößen, Sicherheitsrisiken, unrichtigen Angaben, erheblichen Qualitätsproblemen oder Zahlungsverzug verhältnismäßig einschränken. Die Gründe werden dem Partner grundsätzlich vor oder zeitnah nach der Maßnahme mitgeteilt, soweit keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

(3) Partner können Maßnahmen und Entscheidungen über info@fixspot.de beanstanden. Fixspot prüft Beschwerden in angemessener Frist.

§ 10 Laufzeit, Kündigung und Datenzugang

(1) Der Plattformvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Kostenpflichtige Monatsabonnements sind mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar, sofern im Tarifdialog keine günstigere Regelung vorgesehen ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer ordentlichen Beendigung durch Fixspot gilt grundsätzlich eine Frist von 30 Tagen; Gründe und Ausnahmen richten sich nach zwingendem Plattformrecht.

(3) Nach Vertragsende kann der Partner die von ihm bereitgestellten Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren, soweit gesetzliche Aufbewahrung, Rechte Dritter oder Sicherheitsgründe nicht entgegenstehen.

§ 11 Änderungen der Bedingungen

(1) Fixspot darf diese Bedingungen aus objektiven Gründen ändern, insbesondere wegen Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen, neuer oder geänderter Funktionen oder notwendiger Anpassungen der Geschäftsprozesse. Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Partners verschieben.

(2) Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt; eine längere Frist gilt, wenn technische oder geschäftliche Anpassungen dies erfordern. Keine Frist ist erforderlich, soweit Fixspot einer gesetzlichen Pflicht nachkommen oder einer unvorhergesehenen unmittelbaren Gefahr begegnen muss.

(3) Soweit eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, tritt die Änderung erst nach Zustimmung in Kraft. Im Übrigen stehen dem Partner die gesetzlich vorgesehenen Kündigungs- und Informationsrechte zu. Ein bloßes Schweigen wird nicht als Zustimmung fingiert.

§ 12 Haftung

(1) Fixspot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantie, Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für das Ausschreibungsmodul gilt ergänzend die besondere Haftungsregelung in Teil C. Die Haftung für Datenschutzverletzungen richtet sich nach zwingendem Recht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.