Steuerformulare und Finanzen
Steuerlicher Vorteil für Haushalte

Bis zu 1.200 €
Steuern sparen

Jede Handwerkerleistung über Fixspot wird automatisch §35a-konform abgerechnet. Sie erhalten die Steuerbescheinigung ohne Aufwand – direkt nach dem Auftrag.

20 % der Lohnkosten absetzbar
Max. 1.200 € pro Haushalt & Jahr
Bescheinigung automatisch per E-Mail
§35a EStG erklärt

Der Staat zahlt mit –
direkt vom Finanzamt

§35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es Ihnen, 20 % der Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abzuziehen – nicht nur als Werbungskosten, sondern als direkte Steuerermäßigung.

Das bedeutet: Haben Sie im Jahr 6.000 € für Handwerker ausgegeben (Lohnanteil), senkt §35a Ihre Einkommensteuer um bis zu 1.200 € – Euro für Euro. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung.

Wichtiger Hinweis

Nur Lohnkosten – nicht Materialkosten – sind absetzbar. Fixspot weist alle Lohnkosten automatisch getrennt auf der Rechnung aus, sodass Sie nichts händisch berechnen müssen.

Rechenbeispiel
Badezimmer-Renovierung (Gesamtrechnung)4.200 €
davon Materialkosten1.800 €
davon Lohnkosten (absetzbar)2.400 €

Ihre Steuerersparnis (20 % der Lohnkosten)

480 €

direkt von der Steuerschuld abgezogen

* Rechenbeispiel. Individuelle Steuerberatung erforderlich.

Diese Leistungen sind absetzbar

Alle Fixspot-Leistungen werden §35a-konform abgerechnet – unabhängig vom Gewerk.

Sanitär & Wassertechnik

Rohrreparatur, Bad-Renovierung, Heizungsmontage

Heizung & Klimatechnik

Heizungswartung, Thermostat, Klimaanlage

Elektroinstallation

Steckdosen, Verteilerschrank, Beleuchtung

Maler- & Tapezierarbeiten

Wände streichen, Tapezieren, Fassade

Dach & Fassade

Dachrinne, Dachziegel, Putzarbeiten

Boden & Fliesen

Fliesenlegen, Bodenbelag, Fugenerneuerung

Steuererklärung einfach gemacht
In 3 Schritten zur Steuerersparnis

Mit Fixspot geht das ganz automatisch

01

Handwerker buchen

Wählen Sie auf Fixspot die gewünschte Leistung und buchen Sie online in weniger als 3 Minuten. Der Termin wird sofort bestätigt.

02

Bescheinigung erhalten

Nach Abschluss des Auftrags erhalten Sie automatisch eine §35a-konforme Bescheinigung per E-Mail. Kein Nachhaken beim Handwerker nötig.

03

Steuer einreichen

Legen Sie die Bescheinigung Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen) bei. Das Finanzamt überweist die Steuererstattung.

Was Fixspot automatisch liefert

Alles was das Finanzamt braucht – ohne dass Sie nachfragen müssen.

Rechtskonforme Rechnung

Mit Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen, Steuer-ID des Betriebs, Rechnungsnummer und Datum.

§35a-Bescheinigung

Eine separate Bescheinigung gemäß §35a Abs. 3 EStG mit dem gesetzlichen Pflichttext und dem absetzungsfähigen Lohnkostenanteil.

Zahlungsnachweis

Unbare Zahlung über zertifizierten Zahlungsdienstleister – Pflichtvoraussetzung für §35a. Nachweis in der Buchungsbestätigung enthalten.

Häufige Fragen zu §35a

Wer kann §35a nutzen?

Alle Eigentümer oder Mieter einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses in Deutschland können Handwerkerleistungen nach §35a Abs. 3 EStG geltend machen. Auch in einer Eigentumswohnung oder bei Mietern (mit Erlaubnis des Vermieters für Renovierungen) ist die Nutzung möglich.

Welche Kosten sind absetzbar?

Abgesetzt werden können ausschließlich die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten – nicht das Material. Deshalb weist Fixspot auf jeder Rechnung die Lohnkosten separat aus. Der Steuerbonus beträgt 20 % dieser Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr.

Muss ich Belege aufbewahren?

Ja. Sie sollten die Fixspot-Rechnung und die §35a-Bescheinigung mindestens 5 Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann Nachweise anfordern. Alle Dokumente stehen dauerhaft in Ihrem Fixspot-Kundenkonto zum Download bereit.

Was passiert, wenn ich mehrere Handwerker beauftrage?

Der §35a-Höchstbetrag von 1.200 € gilt pro Haushalt und Jahr, unabhängig von der Anzahl der beauftragten Handwerker. Wenn Sie mehrere Leistungen über Fixspot buchen, sammelt Ihr Kundenkonto alle Bescheinigungen an einem Ort.

Gilt der Bonus auch für Neubauten?

Nein. §35a gilt nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien. Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau oder einer Ersterrichtung sind nicht begünstigt.

Sparen Sie dieses Jahr bis zu 1.200 €

Buchen Sie Ihren Handwerker über Fixspot und erhalten Sie die §35a-Bescheinigung vollständig automatisch – ohne Mehraufwand.