Bis zu 1.200 €
Steuern sparen
Jede Handwerkerleistung über Fixspot wird automatisch §35a-konform abgerechnet. Sie erhalten die Steuerbescheinigung ohne Aufwand – direkt nach dem Auftrag.
Der Staat zahlt mit –
direkt vom Finanzamt
§35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es Ihnen, 20 % der Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abzuziehen – nicht nur als Werbungskosten, sondern als direkte Steuerermäßigung.
Das bedeutet: Haben Sie im Jahr 6.000 € für Handwerker ausgegeben (Lohnanteil), senkt §35a Ihre Einkommensteuer um bis zu 1.200 € – Euro für Euro. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung.
Wichtiger Hinweis
Nur Lohnkosten – nicht Materialkosten – sind absetzbar. Fixspot weist alle Lohnkosten automatisch getrennt auf der Rechnung aus, sodass Sie nichts händisch berechnen müssen.
Ihre Steuerersparnis (20 % der Lohnkosten)
480 €
direkt von der Steuerschuld abgezogen
* Rechenbeispiel. Individuelle Steuerberatung erforderlich.
Diese Leistungen sind absetzbar
Alle Fixspot-Leistungen werden §35a-konform abgerechnet – unabhängig vom Gewerk.
Sanitär & Wassertechnik
Rohrreparatur, Bad-Renovierung, Heizungsmontage
Heizung & Klimatechnik
Heizungswartung, Thermostat, Klimaanlage
Elektroinstallation
Steckdosen, Verteilerschrank, Beleuchtung
Maler- & Tapezierarbeiten
Wände streichen, Tapezieren, Fassade
Dach & Fassade
Dachrinne, Dachziegel, Putzarbeiten
Boden & Fliesen
Fliesenlegen, Bodenbelag, Fugenerneuerung
Mit Fixspot geht das ganz automatisch
01
Handwerker buchen
Wählen Sie auf Fixspot die gewünschte Leistung und buchen Sie online in weniger als 3 Minuten. Der Termin wird sofort bestätigt.
02
Bescheinigung erhalten
Nach Abschluss des Auftrags erhalten Sie automatisch eine §35a-konforme Bescheinigung per E-Mail. Kein Nachhaken beim Handwerker nötig.
03
Steuer einreichen
Legen Sie die Bescheinigung Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen) bei. Das Finanzamt überweist die Steuererstattung.
Was Fixspot automatisch liefert
Alles was das Finanzamt braucht – ohne dass Sie nachfragen müssen.
Rechtskonforme Rechnung
Mit Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen, Steuer-ID des Betriebs, Rechnungsnummer und Datum.
§35a-Bescheinigung
Eine separate Bescheinigung gemäß §35a Abs. 3 EStG mit dem gesetzlichen Pflichttext und dem absetzungsfähigen Lohnkostenanteil.
Zahlungsnachweis
Unbare Zahlung über zertifizierten Zahlungsdienstleister – Pflichtvoraussetzung für §35a. Nachweis in der Buchungsbestätigung enthalten.
Häufige Fragen zu §35a
Wer kann §35a nutzen?
Alle Eigentümer oder Mieter einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses in Deutschland können Handwerkerleistungen nach §35a Abs. 3 EStG geltend machen. Auch in einer Eigentumswohnung oder bei Mietern (mit Erlaubnis des Vermieters für Renovierungen) ist die Nutzung möglich.
Welche Kosten sind absetzbar?
Abgesetzt werden können ausschließlich die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten – nicht das Material. Deshalb weist Fixspot auf jeder Rechnung die Lohnkosten separat aus. Der Steuerbonus beträgt 20 % dieser Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr.
Muss ich Belege aufbewahren?
Ja. Sie sollten die Fixspot-Rechnung und die §35a-Bescheinigung mindestens 5 Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann Nachweise anfordern. Alle Dokumente stehen dauerhaft in Ihrem Fixspot-Kundenkonto zum Download bereit.
Was passiert, wenn ich mehrere Handwerker beauftrage?
Der §35a-Höchstbetrag von 1.200 € gilt pro Haushalt und Jahr, unabhängig von der Anzahl der beauftragten Handwerker. Wenn Sie mehrere Leistungen über Fixspot buchen, sammelt Ihr Kundenkonto alle Bescheinigungen an einem Ort.
Gilt der Bonus auch für Neubauten?
Nein. §35a gilt nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien. Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau oder einer Ersterrichtung sind nicht begünstigt.
Sparen Sie dieses Jahr bis zu 1.200 €
Buchen Sie Ihren Handwerker über Fixspot und erhalten Sie die §35a-Bescheinigung vollständig automatisch – ohne Mehraufwand.
