Steuertipps

§35a: Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

20. Februar 2026 · 6 Min Lesezeit · Fixspot Redaktion

Was ist §35a EStG?

Der Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es Privatpersonen, Kosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen.

Wie viel kann ich absetzen?

20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr.

Beispiel: Handwerkerrechnung 500 € (300 € Lohn, 200 € Material) → Absetzbar: 20% von 300 € = 60 €.

Was ist absetzbar?

Sanitärarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Gartenarbeiten und Heizungswartung sind allesamt absetzbar.

Wichtige Bedingungen

1. Zahlung muss bargeldlos erfolgen 2. Leistung muss im Haushalt erbracht werden 3. Rechnung muss vorliegen

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