Was ist §35a EStG?
Der Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es Privatpersonen, Kosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen.
Wie viel kann ich absetzen?
20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr.
Beispiel: Handwerkerrechnung 500 € (300 € Lohn, 200 € Material) → Absetzbar: 20% von 300 € = 60 €.
Was ist absetzbar?
Sanitärarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Gartenarbeiten und Heizungswartung sind allesamt absetzbar.
Wichtige Bedingungen
1. Zahlung muss bargeldlos erfolgen 2. Leistung muss im Haushalt erbracht werden 3. Rechnung muss vorliegen
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